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title: "Handels- und Programmbedingungen"
publishDate: "2026-09-04 12:00"
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# Handels- und Programmbedingungen

**Veröffentlicht und zuletzt aktualisiert: 4. September 2026, 12:00 Uhr MESZ**

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## COMMERCE-1 — Geltungsbereich und Verhältnis zu den Kernbedingungen

Diese Handels- und Programmbedingungen gelten nur, wenn genau dieses Dokument durch die gemeinsame Wurzel mit der stabilen ID `commerce` innerhalb der für einen Dienst angenommenen Vertragswurzel verankert ist. Sie ergänzen die [Kernbedingungen](/de/terms-of-service) und regeln Bestellungen, Zahlungen, CoflCoins, Guthaben, Prämien, Datenbeitragsprogramme, Testphasen und Tarifwechsel. Nicht hier definierte Begriffe haben die Bedeutung aus den Kernbedingungen.

Diese Bedingungen gehen den Kernbedingungen nur für den hier ausdrücklich geregelten Gegenstand vor. Bestell- und Checkout-Informationen bestimmen Dienst, Verkäufer, Preis, Laufzeit und anwendbares Vertragspaket. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Folgende Aufzeichnungen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden:

| Aufzeichnung | Rechtsnatur | Geldabwicklung |
| --- | --- | --- |
| Gekaufte CoflCoins oder aus einer verdienten Euro-Prämie umgewandelter Wert | Vom Kunden finanziertes vorausbezahltes Dienstguthaben | Nur soweit diese Bedingungen oder zwingendes Recht eine Erstattung verlangen |
| Aktions-CoflCoins oder Dienstguthaben | Nicht vom Kunden finanzierter Aktionsvorteil | Nein |
| Auf Euro lautende Prämie | In einem gesonderten Verzeichnis erfasster Vergütungsanspruch | Nur über die Abwicklungswege in COMMERCE-5 |

Jeder Posten wird bei der Erfassung einmal zugeordnet und niemals zugleich als mehrere dieser Kategorien behandelt.

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## COMMERCE-2 — Preise, Verkäufer und Zahlung

Vor einer verbindlichen Bestellung nennt der Checkout den rechtlichen Verkäufer, den ausgewählten Dienst, Gesamtpreis und anwendbare Steuern, Zahlungsart, Beginn oder Bereitstellungszeitpunkt, Laufzeit oder Verlängerungsmodell, wesentliche Beschränkungen und das geltende Vertragspaket. Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Dieselben Angaben werden in der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

Ein lediglich mit der Zahlungsabwicklung beauftragter Zahlungsdienstleister wird nicht zum Verkäufer. Weist der Checkout einen Merchant of Record oder einen anderen Rechtsträger als Verkäufer aus, gelten dessen offengelegte Verkaufs-, Widerrufs- und Erstattungsbedingungen für diesen Kauf; ein gesonderter Nutzungsvertrag mit Coflnet besteht nur, wenn der Checkout dies ausweist.

Die Person, welche die Bestellung abgibt und bezahlt, ist der **Besteller**. Der Kontoinhaber, für den Coflnet den ausgewählten Dienst bereitstellt, ist der **Empfänger**. Bei einer Bestellung für das eigene Konto des Bestellers sind beide dieselbe Person. Erlaubt der Checkout eine Bestellung für ein anderes Konto, schließt und bezahlt der Besteller den Kaufvertrag, während der Empfänger nach einer gegebenenfalls erforderlichen Annahme den offengelegten Dienstzugang erhält. Soweit zwingendes Recht oder Checkout nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, übt der Besteller Zahlungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte für diese Bestellung aus.

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## COMMERCE-3 — Gekaufte CoflCoins

Gekaufte CoflCoins sind ein vorausbezahlter Dienstwert, den ausschließlich Coflnet für geeignete Coflnet-Dienste ausgibt und annimmt. Sie sind weder Bankkonto noch Zahlungskonto oder Währung zwischen Nutzern. Sie können weder auf das Guthaben eines anderen Nutzers übertragen noch gegen Geld eingelöst werden, außer soweit diese Bedingungen oder zwingendes Recht eine Erstattung verlangen. Der Kauf eines Dienstes für einen geeigneten Empfänger nach COMMERCE-7 ist eine Bestellung bei Coflnet und keine CoflCoin-Übertragung an diesen Empfänger oder an einen Experten.

Gekaufte CoflCoins einschließlich solcher aus der Umwandlung einer verdienten Euro-Prämie verfallen nicht und verringern sich nicht wegen Inaktivität. Die Kontoaufzeichnung unterscheidet gekauften von Aktionswert.

Coflnet bietet keine Aufladungen an, wenn Coflnet vorausbezahlten Wert einer Person in deren Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat nicht rechtmäßig ausgeben kann; zum Veröffentlichungszeitpunkt gilt dies für Personen in Japan. Die tatsächliche Verfügbarkeit wird im Checkout angezeigt. Wird eine unzulässige Aufladung dennoch angenommen, kann Coflnet weitere Aufladungen ablehnen und ihren ungenutzten gekauften Wert über die ursprüngliche Zahlungsmethode erstatten. Ein zwingendes örtliches Recht auf Auszahlung eines kleinen verbleibenden gekauften Saldos bleibt unberührt.

Eine Aufladung und eine spätere Dienstbestellung sind gesonderte Verträge. Eine Aufladung nimmt kein Widerrufsrecht. Bei wirksamem Widerruf einer Aufladung wickelt Coflnet zunächst jede gesondert rückabwickelbare Dienstbestellung ab und stellt die ihr zuzuordnenden gekauften CoflCoins wieder her; anschließend erstattet Coflnet den nachweisbar ungenutzten Teil der widerrufenen Aufladung über die ursprüngliche Zahlungsmethode und zieht dieselben CoflCoins ab. Für eine gesonderte, nicht rückabgewickelte Dienstbestellung endgültig verbrauchter Wert bleibt nach dieser Bestellung abgewickelt.

Scheitert die Zahlung für die Aufladung oder wird sie rückgängig gemacht, darf Coflnet die dafür gutgeschriebenen CoflCoins zurückbuchen, den Besteller informieren und verlangen, dass der daraus entstehende negative Saldo vor weiterer entgeltlicher Nutzung ausgeglichen wird. Coflnet darf nur einen betroffenen laufenden Anspruch verhältnismäßig aussetzen oder ein betroffenes, noch nicht bereitgestelltes Geschenk zurückhalten, solange die Zahlung ungeklärt ist. Außer wenn ein konkretes Betrugs- oder Sicherheitsrisiko sofortiges vorläufiges Handeln erfordert, erhält der Besteller eine angemessene Abhilfefrist. Unabhängig finanzierter Wert eines Empfängers wird nicht belastet. Diese Maßnahmen stellen den Zustand aus der gescheiterten Zahlung wieder her und sind keine Vertragsstrafe.

Bestätigt das endgültige Ergebnis des Zahlungsdienstleisters oder Kartensystems ein Chargeback zulasten gekaufter CoflCoins, die für den Erwerb einer Experten-Konfiguration verwendet wurden, wickelt Coflnet die betroffene Bestellung nach MARKETPLACE-5 zurück. Durch die Rückabwicklung wiederhergestellte CoflCoins werden auf den rückbelasteten Aufladewert angerechnet, sodass der Besteller keinen doppelten Wert erhält; die Konfigurationslizenz und der Anspruch des Empfängers auf die verwaltete Aktualisierungsfunktion enden, und die entsprechende Creator-Vergütung wird storniert oder berichtigt. Ein offenes Chargeback-Verfahren löst diese endgültige Rückabwicklung nicht aus.

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## COMMERCE-4 — Aktionsguthaben

Aktions-CoflCoins oder Dienstguthaben sind nicht vom Kunden finanzierte Vorteile aus einer Aktion, dem Onboarding eines geworbenen Kunden, einem qualifizierenden Beitrag oder Kulanz. Das Angebot nennt Teilnahmeberechtigung, Betrag, verwendbare Dienste und eine gegebenenfalls günstigere Gültigkeitsdauer. Aktionsguthaben ist weder übertragbar noch gegen Geld einlösbar und begründet keinen Anspruch auf weitere Gewährungen.

Soweit das Angebot keine längere Dauer nennt, bleibt Aktionsguthaben ab Gewährung drei Jahre vollständig nutzbar. Danach verfallen am Ende jedes Kalendermonats ganze Einheiten mit einem ursprünglichen Einlösewert von insgesamt höchstens 1 EUR; ein Rest unter 1 EUR verfällt zuletzt. Maßgeblich ist der bei Gewährung erfasste Euro-Wert; Nutzungen werden zuerst auf das Aktionsguthaben mit dem nächstgelegenen Verfall angerechnet. Dieser Ablauf gilt nur, wenn das Konto Herkunft, Gewährungsdatum, ursprünglichen Euro-Wert und nächsten Verfall ausweist und Coflnet mindestens einen Monat vor der ersten Verringerung informiert. Für einen qualifizierenden Datenbeitrag versprochenes Guthaben unterliegt derselben Mindestdauer von drei Jahren. Diese Ziffer gilt niemals für gekaufte CoflCoins, Euro-Prämien oder gesetzliche Ansprüche.

Eine Aktionsgutschrift überträgt Coflnet weder Rechte an einer Einsendung noch stellt sie eine datenschutzrechtliche Einwilligung dar. Eine für die beabsichtigte Nutzung erforderliche Lizenz, Information, Vertraulichkeitsregelung oder Einwilligung wird gesondert eingeholt.

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## COMMERCE-5 — Empfehlungs-, Creator-Code- und sonstige Prämien

Ein Empfehlungsprogramm vergütet ausschließlich die Gewinnung eines neuen Nutzers. Sein versioniertes Angebot nennt teilnahmeberechtigte Personen und Empfehlungen, jedes qualifizierende Ereignis, Betrag oder Berechnung, die Prämienart und den Entstehungszeitpunkt. Eine kaufbezogene Empfehlungsprämie beruht nur auf dem ersten geeigneten **entgeltlichen Abonnementkauf** des geworbenen Nutzers und entsteht frühestens nach endgültiger Zahlung und Ablauf oder wirksamem Erlöschen des anwendbaren Widerrufsrechts. Der Erwerb einer Experten-Konfiguration ist kein geeigneter Empfehlungs- oder Creator-Code-Kauf und erzeugt ausschließlich die Creator-Vergütung nach dem Creator-Lizenzvertrag, niemals eine zweite kaufbezogene Prämie. Die Empfehlung eines eigenen, erfundenen, verbundenen oder kontrollierten Kontos begründet keinen Anspruch.

Eine Erstattung, Kaufrückabwicklung oder ein endgültig zulasten von Coflnet entschiedenes Chargeback bezüglich des qualifizierenden Abonnements storniert dessen vorgemerkte Empfehlungsprämie oder erzeugt nach Verfügbarkeit eine transparente Berichtigung. Diese ist auf den Prämienanteil begrenzt, der dem tatsächlich erstatteten, rückbelasteten oder durch Chargeback entzogenen Betrag zuzuordnen ist. Ein offenes Chargeback-Verfahren mindert die Prämie nicht. Wurde die Prämie bereits ausgezahlt, darf Coflnet die Berichtigung nach Benachrichtigung mit künftigen Prämien verrechnen; eine unmittelbare Rückzahlung ist nur geschuldet, soweit Coflnet ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch zusteht.

Ein Creator-Code-Programm kann geeignete **entgeltliche Abonnementkäufe** neuer oder bestehender Kunden vergüten, die mit dem Code eines zugelassenen Creators getätigt werden. Sein versioniertes Angebot nennt dieselben wesentlichen Bedingungen; die vorstehende Berichtigungsregel gilt entsprechend. Ist ein Kauf sowohl einer Empfehlung als auch einem Creator-Code zuzuordnen, ist der im Checkout verwendete Code maßgeblich und der Kauf wird nur einmal vergütet. Wer einen Empfehlungslink oder Creator-Code bewirbt, muss dessen kommerziellen Charakter und die Prämie kenntlich machen, wo das auf diese Kommunikation anwendbare Recht dies verlangt, und darf dafür keine unverlangten elektronischen Nachrichten einsetzen.

Eine als CoflCoins, Dienstguthaben oder Dienstzugang bezeichnete Prämie für die Registrierung eines geworbenen Nutzers oder eine ähnliche Aktion ist Aktionsguthaben nach COMMERCE-4, keine Geldprämie oder Eintragung im Euro-Prämienkonto. Nur ein Angebot, das ausdrücklich Euro verspricht, begründet eine Euro-Prämie.

Ein Programm darf auch eine Euro-Prämie für ein anderes bestimmtes Ereignis versprechen; außerdem kann Coflnet nach menschlicher Prüfung freiwillig eine Prämie für eine nützliche Meldung nach der [Richtlinie zur verantwortungsvollen Offenlegung](/de/security) bewilligen. Soweit ein Angebot nicht ausdrücklich eine Prämie unter objektiven Bedingungen verspricht, begründen Teilnahme oder Meldung keinen Prämienanspruch. Soweit der Meldeweg dies zulässt, kann eine kleine Meldeprämie ohne Coflnet-Konto unter einer stabilen Einweg-Kennung anwachsen, die aus der normalisierten E-Mail-Adresse des Meldenden abgeleitet wird; die E-Mail-Adresse im Klartext bleibt im ursprünglichen Meldekanal und wird nicht in das Prämienkonto kopiert. Prämien für dieselbe normalisierte Adresse werden zusammengeführt. Die Abwicklung setzt die Kontrolle über diese E-Mail-Adresse und die gewöhnlichen Zahlungsempfängerprüfungen nachstehend voraus.

Nach Bewilligung wird eine Euro-Prämie als Vergütungsanspruch im gemeinsamen, auf Euro lautenden Prämienkonto erfasst. Sie ist weder CoflCoins noch Dienstguthaben, Kundengeld, übertragbarer Saldo oder Zahlungsmittel. Sie verfällt nicht. Eine Geldauszahlung kann für einen **Bruttobetrag von mindestens 70 EUR** verlangt werden oder für die niedrigere Schwelle, die das versionierte Angebot eines Programms für darunter verdiente Prämien ausdrücklich nennt. Eine Umwandlung in CoflCoins kann, soweit angeboten, für einen Bruttobetrag von mindestens 20 EUR verlangt werden. Das Guthaben verfällt nie und bleibt erfasst; die Abwicklung wartet jedoch bis zur jeweiligen Mindesthöhe, sofern zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Endet das Kontoverhältnis oder Programm so, dass keine weiteren Prämien entstehen können, darf der Empfänger die Abwicklung des verbleibenden verfügbaren Betrags unterhalb der Schwelle verlangen.

Vor Auszahlung schließt der Empfänger nur das dafür verhältnismäßig erforderliche Zahlungsempfänger-Onboarding ab: Identität, Anschrift, Land und Steueransässigkeit, private oder unternehmerische Eigenschaft, anwendbare Steuer-/Umsatzsteuer- und Auszahlungsangaben. Diese Prüfungen erfolgen erst dann, sofern das Gesetz sie nicht früher verlangt; Meldung, Teilnahme oder Bewilligung im Prämienkonto erfordern für sich genommen keine vollständige Zahlungsempfängeridentität. Ein unternehmerischer Empfänger muss die erforderliche Rechnung bereitstellen oder Coflnet vor der Auszahlung durch eine gesondert dokumentierte Vereinbarung zur Abrechnung im Gutschriftverfahren ermächtigen; die Annahme dieser Bedingungen allein ist keine solche Vereinbarung. Coflnet darf die Auszahlung aussetzen, solange erforderliche Angaben fehlen, abgelaufen oder begründet zweifelhaft sind, und Auszahlungen auf Länder mit rechtmäßigen Buchhaltungs-, Steuer- und Zahlungsverfahren beschränken.

Vor einer Umwandlung in CoflCoins macht der Empfänger nur Angaben zu bürgerlichem Namen, Anschrift, Land und Steueransässigkeit sowie privater oder unternehmerischer Eigenschaft, weil kein Geld Coflnet verlässt; Zahlungskontodaten werden nicht abgefragt. Coflnet darf weitere Nachweise verlangen, wenn die erklärten Angaben begründet zweifelhaft sind oder eine gesetzliche Pflicht dies erfordert.

Coflnet erfasst anwendbare Umsatzsteuer, Umkehr der Steuerschuldnerschaft und erforderliche Steuerabzüge und stellt eine geeignete Abrechnung bereit. Der Empfänger bleibt für die ihn treffenden Registrierungen, Erklärungen und Steuern verantwortlich. Eine Empfehlungs-, Aktions-, Melde- oder Datenbeitragsprämie ist Vergütung für die bezeichnete Tätigkeit und nicht für Immaterialgüterrechte, soweit das Programm vor Teilnahme nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Eine Geldauszahlung ist frei von einem **Coflnet-Auszahlungsentgelt**: Coflnet trägt seinen eigenen Prüf- und Abwicklungsaufwand, erhebt keinen Aufschlag, und kein Abzug macht Auszahlung oder Guthaben negativ. Beantragter Bruttobetrag und Auszahlung werden vor Bestätigung angezeigt; der Empfänger darf stattdessen warten und Guthaben ansammeln. Zum Veröffentlichungszeitpunkt wird die Geldauszahlung für Empfänger unterstützt, die in einem **EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten steueransässig sind oder die im Vereinigten Königreich steueransässig und in England oder Wales ansässig sind**. Eine Meldung oder Empfehlung darf dennoch weltweit qualifizieren, soweit ihr Angebot dies bestimmt. Ist für das Land des Empfängers weder Auszahlung noch Umwandlung rechtmäßig verfügbar, bleibt das bewilligte Guthaben ohne Verfall erfasst und jede Anspruchsfrist ist ausgesetzt, bis ein Weg verfügbar wird.

Bei einer vom Empfänger verlangten Umwandlung schreibt Coflnet entgeltfrei CoflCoins mit mindestens dem abgewickelten Euro-Wert gut, nach Abzug gesetzlich erforderlicher Steuerabzüge. Der gutgeschriebene Wert ist kundenfinanzierter Wert nach COMMERCE-3; die Umwandlung wird steuerlich als CoflCoin-Verkauf an den Empfänger erfasst, und der gutgeschriebene Wert kann nur dann in einen Euro-Anspruch zurückgewandelt werden, wenn eine Erstattung geschuldet ist. Zum Veröffentlichungszeitpunkt wird die Umwandlung für Empfänger mit Wohnsitz in einem **EU-Mitgliedstaat, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten** unterstützt. Die Umwandlungsverfügbarkeit wird vor dem Antrag angezeigt und niemals vorausgewählt.

Bei einem Empfänger unter 18 Jahren setzt die Abwicklung die Zustimmung jedes gesetzlich erforderlichen Vertreters voraus; andernfalls bleibt die bewilligte Prämie erfasst, bis der Empfänger volljährig ist und das Onboarding abschließt. Coflnet darf einen doppelten oder fehlerhaften Eintrag berichtigen und eine noch nicht ausgezahlte Prämie stornieren, die durch wesentliche Täuschung, erfundene Nachweise, unbefugten Zugriff oder einen Verstoß gegen Programmregeln erlangt wurde. Der Verlauf nennt Berichtigung und Grund; der Empfänger kann unter [support@coflnet.com](mailto:support@coflnet.com) widersprechen und erhält eine menschliche Prüfung. Eine ausgezahlte Prämie darf nur bei bestehendem vertraglichem oder gesetzlichem Anspruch zurückgefordert werden.

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## COMMERCE-6 — Datenbeitragsprogramme

Die Kernbedingungen und diese Handelsbedingungen beziehen weder einen Nutzer noch vorhandene Daten in ein Datenbeitragsprogramm ein. Vor dem ersten Beitrag müssen ein versionierter Programmhinweis und Annahmeablauf Folgendes nennen:

- teilnahmeberechtigte Personen, Mindestalter und Länder;
- die genauen Daten und Erhebungsmethode, unzulässige Daten sowie Prüfungs- oder Ablehnungskriterien;
- den offengelegten Zweck, die beabsichtigte Nutzung, erforderliche Inhaltslizenz, Rechtsgrundlage und Datenschutzinformationen;
- Aufbewahrung, Löschung und gegebenenfalls den Weg zum Widerruf einer Einwilligung; und
- jeden versprochenen Vorteil, seine objektiven Bedingungen, Betrag oder Berechnung, Bereitstellungszeit und Zuordnung sowie gegebenenfalls Verbraucher-Widerrufsinformationen.

Sind objektive Bedingungen und ein Vorteil versprochen, wandelt Coflnet dieses Versprechen nach Annahme des qualifizierenden Beitrags nicht in eine Ermessensleistung um. Für einen Beitrag gewährte CoflCoins, Dienstguthaben oder Dienstzugang sind Aktionsguthaben nach COMMERCE-4. Beschreibt der Hinweis nur eine mögliche Anerkennung nach Ermessen, begründet der Beitrag keinen Prämienanspruch.

Ein Programm darf auch eine **Sachleistung** versprechen, etwa einen Gegenstand oder eine Veranstaltung, oder dem Empfänger die Wahl lassen, sie anstelle einer verdienten Euro-Prämie desselben erfassten Werts zu erhalten. Eine Sachleistung wird wie im Hinweis beschrieben geliefert, mit ihrem Euro-Wert für Steuer- und Buchführungszwecke erfasst, ist nicht in Geld oder Guthaben umwandelbar und verfällt nicht ohne dokumentierten Lieferversuch; ersetzt sie eine verdiente Euro-Prämie, darf der Empfänger stattdessen den Euro-Anspruch behalten. Eine alkoholhaltige Sachleistung wird nur Empfängern ab 18 Jahren angeboten und nur mit Altersprüfung übergeben oder geliefert. Der Hinweis nennt eine regionale Begrenzung, Mengenobergrenze oder Zuteilungsreihenfolge, und eine Zuteilungsgrenze wird in der Reihenfolge der erfassten qualifizierenden Ansprüche angewandt. Soweit der Hinweis dies bestimmt, trägt Coflnet die Auszahlungs- oder Lieferkosten der Prämien dieses Programms.

Erfordert die Teilnahme eines Minderjährigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, beginnt der Beitrag erst danach. Ist die Teilnahme ein Verbrauchervertrag über einen digitalen Dienst gegen Bereitstellung personenbezogener Daten, stellt das Programm erforderliche Widerrufsinformationen, Musterformular und Widerrufsfunktion vor Teilnahme bereit. Zwingende Rechte nach § 327 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

Eine Beitragsaufzeichnung erfasst gesondert die angenommene Programmfassung, den Datenschutzhinweis, die Lizenz und jede tatsächlich erforderliche Einwilligung. Eine Prämie ist für sich genommen weder Lizenz noch Einwilligung. Eine spätere Annahme bezieht frühere Beiträge niemals rückwirkend ein. Der Widerruf einer Einwilligung oder die Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts beendet die künftige einwilligungsbasierte Erhebung und Nutzung; die Behandlung eines bereits gewährten Vorteils folgt den offengelegten Programmbedingungen und zwingendem Recht. Die Ablehnung eines optionalen Beitrags mindert keinen gesondert gekauften Dienst.

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## COMMERCE-7 — Geschenkte Dienste

Weist der Checkout einen Dienst ausdrücklich als schenkbar aus, darf der Besteller Coflnet beauftragen, ihn einem geeigneten Empfänger bereitzustellen. Ausschließlich das Guthaben des Bestellers wird belastet; dem Empfänger, einem Experten oder einer anderen Person werden keine CoflCoins übertragen oder verfügbar gemacht. Die Bestätigung nennt Parteien, Dienst, Preis und erfassten Euro-Wert einschließlich Umsatzsteuer, Beginn oder Bereitstellungszeitpunkt, Laufzeit, wesentliche Beschränkungen, gegebenenfalls die Annahme durch den Empfänger und das Erstattungsziel.

Der Empfänger muss gesondert annehmen, wenn das Geschenk ihm andernfalls nicht angenommene dienstspezifische Pflichten oder Lizenzbeschränkungen auferlegen würde. Er darf ablehnen. Ist das Konto ungültig oder nicht zugelassen oder wird die Annahme abgelehnt beziehungsweise nicht innerhalb der im Checkout genannten Frist erklärt, storniert Coflnet die noch nicht erfüllte Bestellung und stellt deren Preis dem Guthaben des Bestellers wieder gut.

Nur ein Besteller, der Verbraucher ist, kann ein Verlangen, eine Zustimmung oder Kenntnisbestätigung zum Beginn der Leistung während seiner Widerrufsfrist abgeben. Die Annahme des Empfängers ersetzt dies nicht. Bei Widerruf, Stornierung oder Erstattung werden wiederhergestellte CoflCoins ausschließlich dem Besteller gutgeschrieben und endet der entsprechende noch nicht bereitgestellte Anspruch. Ein Geschenk darf nicht zur Wertweiterleitung zwischen Nutzern, zur Auszahlung von CoflCoins, zur Erzeugung von Vergütung durch Eigengeschäfte oder zur Verschleierung einer Gegenleistung eingesetzt werden.

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## COMMERCE-8 — Kostenlose Testphasen

Der Checkout nennt die Dauer einer kostenlosen Testphase und ob sie automatisch endet oder als entgeltliches Abonnement fortgesetzt wird. Während der Testphase ist kein Entgelt geschuldet. Wird sie entgeltlich fortgesetzt, verhindert eine Kündigung bis zum letzten Testtag die entgeltliche Fortsetzung. Eine Testphase ist einmal pro Person und Dienst verfügbar, soweit Coflnet nicht ausdrücklich eine weitere anbietet. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

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## COMMERCE-9 — Tarif-, Aktions- und Abonnementpreisänderungen

Vor Bestätigung eines unterstützten Tarifwechsels zeigt Coflnet Wirksamkeitszeitpunkt und Preis. Bei einem Upgrade wird ungenutzte bezahlte Zeit angerechnet oder das Upgrade beginnt mit der nächsten Verlängerung, wie im Checkout angegeben. Ein Downgrade wird mit der nächsten Verlängerung wirksam, soweit der Checkout keinen früheren rechtmäßigen Zeitpunkt nennt; der bezahlte Zeitraum läuft im bestehenden Tarif weiter. Ein Tarifwechsel ist keine Kündigung.

Eine Aktion nennt Zeitraum, teilnahmeberechtigte Nutzer und Dienste, Rabatt und Kombinationsregeln. Soweit nicht anders angegeben, ist ein Code einmal pro Person verwendbar, nicht übertragbar und hat keinen Geldwert. Der tatsächlich bezahlte Betrag ist gekaufter Wert; ein zusätzlich kostenloser Betrag wird gesondert als Aktionsguthaben nach COMMERCE-4 erfasst. Missbrauch darf zur Sperrung eines Codes führen, macht einen ansonsten wirksam geschlossenen Vertrag aber nicht ohne Rechtsgrund rückgängig.

Ein bereits bezahlter Abonnementzeitraum wird niemals rückwirkend neu bepreist. Gegenüber einem Verbraucher setzt eine Erhöhung für ein laufendes Abonnement dessen ausdrückliche Zustimmung nach mindestens sechswöchiger Vorabinformation auf einem dauerhaften Datenträger voraus; diese nennt alten und neuen Preis, frühesten Wirksamkeitszeitpunkt und Wahlmöglichkeiten. Ohne Zustimmung gilt der bisherige Preis fort, soweit Coflnet nicht zum frühestmöglichen vertraglichen Zeitpunkt ordentlich kündigt und ein neues Abonnement anbietet. Gegenüber einem Unternehmer genügt die beschriebene Vorabinformation; der neue Preis gilt ab dem genannten Zeitpunkt, soweit der Unternehmer nicht vorher kündigt. Preissenkungen und individuell günstigere Bedingungen dürfen ohne dieses Verfahren wirksam werden.

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## COMMERCE-10 — Änderungen und zwingende Rechte

Änderungen dieser Bedingungen folgen den Regeln der Kernbedingungen zu ausdrücklicher Zustimmung und Versionierung. Veröffentlichung, Schweigen, weitere Nutzung oder das Schließen eines Hinweises ändern keinen bestehenden Vertrag. Gesetzliche Rechte zu Zahlung, digitalen Produkten, Widerruf, Vertragsmäßigkeit, Abhilfe, Erstattung und Verjährung bleiben unberührt.
